Global System for Mobile Communications (GSM-R)

Am 16.06.2019 ist die Durchführungsverordnung ins Leben gerufen, die die bisherige TSI-Vorschriften ablöst. 

Neue Regelung betrifft auch das Teilsystem „Steuerung” und die Einführung des Systems GSM-R.

Bis Einführungsdatum der geänderten TSI-Regelungen, d.i. bis zum 16. Juni 2020  bedarf die Montage dieses Systems keiner Zulassungsgenehmigung für das Fahrzeug.

Modifizierung nach diesem Termin kann mit der Antragstellung bei der Europäischen Bahnagentur (ERA) zwecks der Erlangung einer neuen Genehmigung verbunden sein.

Dieser Prozess wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zeit- und kostenaufwendig sein.

Firma THULE hat bereits in ihrem Angebot die Montage des GSM-R Systems, das in Polen wie auch in bestimmten UE-Ländern zugelassen ist.

 

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